Im Rahmen der aufgelegten Konjunkturprogramme und der Hilfsmaßnahmen zur Stützung und zur Stärkung der Wirtschaft und der Menschen im Lande aufgrund der „Corona“-Folgen hat sich die Regierungskoalition am 03.06.2020 auf ein weiteres Programmpaket verständigt und eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Umsatzsteuer beschlossen.
Zum 1.1.2021 läuft diese Maßnahme aus und die Umsatzsteuer wird wieder von 16% auf 19% bzw. von 5% auf 7% zurückgesetzt.
Diese Änderung haben Implikationen auf die Verbuchung von Ein- und Ausgangsrechnungen in PROAD sowie auf die Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung.
Folgend wollen wir Ihnen die Punkte aufzeigen, die es im Zusammenhang dieser Umsatzsteuersenkung zu beachten gilt.
Allgemeines:
Die Umsatzsteuer wird wieder für Lieferungen und sonstige Leistungen im Zeitraum ab dem 1.1.2021 von 16% auf 19% (allgemeine Umsatzsteuer) und von 5% auf 7% (ermäßigter Umsatzsteuer) zurückgesetzt werden.
Die Anwendung des alten und des neuen Steuersatzes hängt dabei stets von dem Zeitpunkt ab, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung als ausgeführt gilt.
Aufgrund der Leistungsdatumsproblematik sind die nachfolgenden Änderungen der Standard-Vorgaben für die Mehrwertsteuer optional zu sehen und können auch bei jeder Rechnungsstellung bzw. -erfassung manuell entschieden und eingestellt werden.
Voreinstellungen in PROAD
Bitte beachten Sie, dass vor der Ausgangsrechnungserstellung immer zu prüfen ist, wann die Leistung erbracht wurde, um ggf. den neuen oder alten Umsatzsteuersatz anzuwenden. Sollten Leistungen aus verschiedenen Perioden berechnet werden, kann PROAD auch zwei Steuersätze in einer Rechnung verarbeiten. Dazu muss pro Rechnungsposition der richtige Steuersatz angegeben werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass bei der Verwendung von zwei Mehrwertsteuersätzen ggf. die Dokumentvorlagen angepasst werden muss. Für die einzelnen Mehrwertsteuersätze sind separate Summenfelder als Platzhalter vorhanden.
Darüber hinaus lässt sich auch pro Rechnungsposition der verwendet Mehrwertsteuersatz und -betrag anzeigen. Dazu ist eine Änderung der Positionsliste der Rechnungsvorlage notwendig.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Hilfe benötigen, kann unser Kundenbetreuungs-Team Ihnen gerne weiterhelfen. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Anpassungen von Dokumentvorlagen vornehmen. Diese sind separat zu beauftragen.
In PROAD sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen für die Mehrwertsteuersenkung zu beachten.
Änderung des allgemeinen Standard-Umsatzsteuersatzes in PROAD
Im Menü Agentur -> Agentur, Reiter Standorte wählen Sie bitte die Hauptadresse aus und ändern das Feld „MwSt %“. Bitte achten Sie darauf, dass die Checkbox „Diese Mwst anwenden“ aktiv ist.
Die beschriebene Voreinstellung stellt lediglich einen Vorschlagswert im System für Ein- und Ausgangsrechnungen dar und lässt sich bei jeder Rechnung im Bedarfsfall manuell überschreiben.
Änderung von individuellen Kunden- bzw. Lieferanteneinstellungen
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass individuelle Kunden- bzw. Lieferanteneinstellungen den generellen Standard-Umsatzsteuersatz überschreiben. Dieser abweichende Satz wird im Bereich Stammdaten -> Kunde -> Adressen bzw. Stammdaten -> Lieferant -> Adressen zur Hauptadresse hinterlegt.
Eine individuelle Kunden- bzw. Lieferanteneinstellung greift, wenn die Checkbox „Diese MwSt anwenden“ aktiviert ist.
Änderung im Bereich Leistungsarten
In PROAD können individuelle Vor- bzw. Mehrwertsteuersätze zu bestimmten Leistungen vorgegeben werden. So kann beispielsweise der richtige reduzierte Vorsteuersatz bei Leistungen voreingestellt werden.
Die Änderungen können im Bereich Agentur -> Leistungsart, Reiter Konten vorgenommen werden.
Änderung im Bereich Finanzbuchhaltungsschnittstelle
Im Bereich Rechnungswesen -> Fibu Center -> Optionen, Reiter Steuerkonten sind zwei neue Einträge mit den Steuersätzen 5% und 16% anzulegen. Bitte geben Sie dazu jeweils, je nach Finanzbuchhaltung, Steuerschlüssel und/oder – konten an.
Abrechnung nach Angebot
Wenn Angebotspositionen in eine Ausgangsrechnung geladen werden, wird der ursprüngliche Steuersatz des Angebots importiert. Bitte prüfen Sie deshalb nach dem Import, ob der richtige Steuersatz zur Anwendung kommt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir, die Spalte Mehrwertsteuer in der Positionslistendarstellung einzublenden (Klick mit der rechten Maustaste auf die Positionsliste -> Listenkonfiguration öffnen und das Feld „MwSt.%“ über die Pfeiltasten in den Bereich sichtbare Spalte übernehmen).
Auch sollten die Steuerfelder in der Positionsliste eingeblendet werden. Gehen Sie dazu auf das Konfigurationsrädchen und blenden Sie die entsprechenden Felder ein:
Serienrechnungen
Die Abrechnung der Serienrechnung erfolgt immer auf Basis eines Angebotsdokuments. Die Mehrwertsteuer der Serienabrechnung wird aus dem Steuersatz der Angebotspositionen gezogen und muss ggf. angepasst werden.
Über den Aufruf „Angebot öffnen“ im Funktionsmenü der Serienrechnung kann direkt in das für die Serienrechnung relevante Angebotsdokument gewechselt werden. Die Mehrwertsteuer lässt sich pro Position in der Positionsliste abändern. Ebenso ist eine Mehrfachbearbeitung mehrerer Positionen möglich, in dem nach der Markierung der Positionen die Funktion „Mehrwertsteuer % setzen“ aus dem Funktionsmenü aufgerufen wird.