Im Rahmen der aufgelegten Konjunkturprogramme und der Hilfsmaßnahmen zur Stützung und zur Stärkung der Wirtschaft und der Menschen im Lande aufgrund der „Corona“-Folgen hat sich die Regierungskoalition am 03.06.2020 auf ein weiteres Programmpaket verständigt und eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Umsatzsteuer beschlossen.
Vorbehaltlich des noch bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren hat diese Änderung Implikationen auf die Verbuchung von Ein- und Ausgangsrechnungen in PROAD Professional sowie auf die Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung.
Folgend wollen wir Ihnen die Punkte aufzeigen, die es im Zusammenhang dieser Umsatzsteuersenkung zu beachten gilt.
Allgemeines:
Die Umsatzsteuer wird für Lieferungen und sonstige Leistungen im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 von 19% auf 16% (allgemeine Umsatzsteuer) und von 7% auf 5% (ermäßigter Umsatzsteuer) gesenkt werden.
Die Anwendung des alten und des neuen Steuersatzes hängt dabei stets von dem Zeitpunkt ab, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung als ausgeführt gilt.
Aufgrund der Leistungsdatumsproblematik sind die nachfolgenden Änderungen der Standard-Vorgaben für die Mehrwertsteuer optional zu sehen und können auch bei jeder Rechnungsstellung bzw. -erfassung manuell entschieden und eingestellt werden.
Voreinstellungen in PROAD Professional
Bitte beachten Sie, dass vor der Ausgangsrechnungserstellung immer zu prüfen ist, wann die Leistung erbracht wurde, um ggf. den neuen oder alten Umsatzsteuersatz anzuwenden. Sollten Leistungen aus verschiedenen Perioden berechnet werden, kann PROAD auch zwei Steuersätze in einer Rechnung verarbeiten. Dazu muss pro Rechnungsposition der richtige Steuersatz angegeben werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass bei der Verwendung von zwei Mehrwertsteuersätzen ggf. die Dokumentvorlagen angepasst werden muss. Wenn der Standard Summenblock platziert wurde, ist die Unterstützung von mehreren Steuersätzen automatisch gegeben. Nur bei der individuellen Anordnung des Summenblocks kann es dazu kommen das nur eine Mehrwertsteuer ausgeben wird.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Hilfe benötigen, kann unser Kundenbetreuungs-Team Ihnen gerne weiterhelfen.
In PROAD sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen für die Mehrwertsteuersenkung zu beachten.
Änderung des allgemeinen Standard-Umsatzsteuersatzes in PROAD Professional
Im Menü Agentur -> Eigene Firma -> Geschäftsvorgaben ändern Sie bitte im Feld „MwSt." den Eintrag auf "16,00". Mit OK Speichern und Schließen Sie das Fenster.
Die beschriebene Voreinstellung stellt lediglich einen Vorschlagswert im System für Ein- und Ausgangsrechnungen dar und lässt sich bei jeder Rechnung im Bedarfsfall manuell überschreiben.
Änderung von individuellen Kunden- bzw. Lieferanteneinstellungen
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass individuelle Kunden- bzw. Lieferanteneinstellungen den generellen Standard-Umsatzsteuersatz überschreiben. Dieser abweichende Satz wird im Bereich Firmen -> Lieferanten -> Bank u. Zahlungsbedingung im Feld "MwSt." hinterlegt.
Änderung im Bereich Finanzbuchhaltungsschnittstelle
Im Bereich Rechnungswesen -> FIBU-Schnittstelle -> Konten, können Sie neue Konten auf die Kategorie Umsatzsteuer anlegen. Bitte geben Sie dazu jeweils, je nach Finanzbuchhaltung, Steuerschlüssel und/oder – konten an.
Abrechnung nach Angebot
Wenn Angebotspositionen in eine Ausgangsrechnung geladen werden, wird der ursprüngliche Steuersatz des Angebots importiert. Bitte prüfen Sie deshalb nach dem Import, ob der richtige Steuersatz zur Anwendung kommt.
In der Positionsliste können Sie den verwendeten Steuersatz in der Spalte MwSt. ändern. Ggf. muss aber diese Spalte in der Positionsliste per rechte Maustaste im Kontextmenü "Spalten zur Anzeige auswählen" aktiviert werden (siehe Screenshot).
Eine Änderung der MwSt. in den Grundlagen des Dokumentes ändert alle Postionen. Das ist sinnvoll, wenn es nur einen Steuersatz in der Rechnung gibt, ansonsten kann, wie oben beschrieben, jede Postionen einzeln angepasst werden.