- Dokumentationsstand: 5.2.301
- Ab Lizenztyp: Zeiterfassung
- Benutzerrecht: [Benutzername > Mein Konto] --> "Darf Anwesenheitszeiten von anderen bearbeiten"
- Modul: ja
Hintergrund
Alle Zeiterfasser die in die Mindestlohnregelung fallen, müssen seit 01.01.2015 Ihre Anwesenheitszeiten dokumentieren, um den aktuellen gesetzlichen Verordnungen (Mindestlohngesetz, MiLoDokV) zu genügen. Ebenso sieht der Europäische Gerichtshof mit dem Urteil vom 14.5.2019 eine Aufzeichnugspflicht für alle Arbeitsstunden von Mitarbeitern vor. (siehe auch PROAD Blog EuGH-Urteil Zeiterfassung)
Erfassung per Stoppuhr
In der Sidebar finden Sie neben Ihrem Benutzername einen Play-Button, mit dem Sie Ihre Anwesenheit starten und stoppen können. Bitte beachten Sie, dass diese Funktionalität nicht mit der Zeiterfassung verbunden ist.
Wenn die Erfassung gestartet wurde, läuft auf der linken Seite der Timer. Mit einem klick auf den Timer, kann er gestoppt werden.
Wenn Sie nun klicken wird die Erfassung angehalten (z.B. wenn Sie eine Pause machen). Die Erfassung kann fortgesetzt werden (nach der Pause) indem Sie wieder auf den Play-Button klicken. Wird die Erfassung nicht fortgesetzt, ist für PROAD Ihre Anwesenheit an diesem Tag beendet.
PROAD errechnet die gesamte Pausendauer automatisch anhand der erfassten Anwesenheits-Zeiträume.
Erfassen und Ändern per Dialog
Zum manuellen Erfassen und Bearbeiten von Einträgen dient der Dialog im Menü
Extras > Anwesenheitszeit.
Über die Dialogliste können die Einträge (bei entsprechenden Benutzerrechten) als .csv-Datei exportiert oder als Report ausgegeben werden. Hinweis: Dieser Dialog ist erst ab dem Lizenztyp Zeiterfassung Plus erreichbar.
- Es können nur Tage in der Vergangenheit bearbeitet werden. Einträge des aktuellen Tags können nicht bearbeitet werden.
- Bei der Neuanlage können die Felder Vom (Datum), Person, Begonnen um (Uhrzeit), Beendet um (Uhrzeit) und Pausendauer (Stunden/Minuten) direkt eingegeben werden.
- Das Datum und die Person eines Eintrags können nur bei der Neuanlage geändert werden. Beides sind Pflichtfelder.
- Auf Tage in der Zukunft kann nicht erfasst werden.
- Es können nur Einträge gelöscht werden, die in der Vergangenheit liegen.
- Die Pausendauer darf die Anwesenheitszeit nicht überschreiten.
Bedingungen
- Früheste Startzeit: 00:00 Uhr
- Späteste Endzeit: 23:59 Uhr
- Wird die Erfassung vor dem Abmelden aus PROAD nicht beendet, dann läuft sie im Hintergrund weiter. Nach der nächsten Anmeldung (am gleichen Tag) kann die Erfassung wieder angehalten werden. Meldet man sich erst am nächsten Tag wieder an, dann wird die Erfassung um 23:59 Uhr des Vortages beendet.
- Um tagesübergreifende Anwesenheiten per Stoppuhr zu erfassen, muss man in PROAD über Mitternacht hinweg angemeldet bleiben. Es werden dann eigenständige Zeiträume für Tag 1 (bis 23:59 Uhr) und Tag 2 (ab 00:00 Uhr) erfasst.